Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbesuche – direkt bei Ihnen zu Hause
Pflichtnachweis für Bezieher von Pflegegeld. Wir beraten, unterstützen und übermitteln den Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse.
- 🏡 Bequem zu Hause: Beratung in Ihrer gewohnten Umgebung
- 📋 Direkter Nachweis: Wir informieren Ihre Pflegekasse automatisch
- 💡 Praktische Tipps: Hilfsmittel, Pflege-Kniffe & Entlastung
- 💶 100 % Kostenfrei: Abrechnung direkt über die Pflegekasse
Beratungsintervalle:
- Pflegegrad 2 & 3: 1-mal pro Halbjahr
- Pflegegrad 4 & 5: 1-mal pro Vierteljahr
- Pflegegrad 1: Freiwillig möglich
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